
Erbschaftsteuerberatung
Nachfolgeplanung hat viel mit Erbschaftsteuerberatung zu tun. Denn bei Beratungen zum Erbrecht und der Vermögensnachfolge ist immer eine mögliche Belastung durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu beachten. Der offene und vorausschauende Umgang mit dem Thema Unternehmensnachfolge dient aus der Sicht von Steuerprofis vor allem der Sicherung des Unternehmens und des Privatvermögens.
Wir von Otto & Kollegen beraten Sie zu allen Führungs- und Nachfolgethemen in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher oder personeller Hinsicht. Wir vertreten die Auffassung, dass eine sachgerechte und zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten im Vordergrund stehen muss. Gern helfen wir Ihnen dabei, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung Ihres Unternehmens und erstellen mit Ihnen ein Übergabekonzept, in dem Ihre Wünsche für die zukünftige Verwendung Ihres Firmeneigentums sicher gestellt werden. Im Geschäftsfeld „Erbschaftsteuerberatung“ stellen wir stets steuerrechtliche und zivilrechtliche Belange in den Mittelpunkt. Mit Hilfe unseres Netzwerkes verfügen wir über die notwendige zivilrechtliche Kompetenz, die wir in aktuelle Gegebenheiten einzubinden wissen.