Überschuldungsprüfung

Gerade in Krisenzeiten ist es ratsam, eine Überschuldungsprüfung durchzuführen. Steigende Zinsverpflichtungen, hohe Lagerkosten und Bestandskorrekturen erhöhen die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Da Risiken nicht nur aus der laufenden Finanzbuchhaltung abzulesen sind, bedarf es der Prüfung unterschiedlicher Indikatoren. Ist erst einmal eine Überschuldung festgestellt, kann diese zumindest bei juristischen Personen als Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren (§ 19 Abs. 1 InsO) dienen.

Wir von Otto & Kollegen helfen Unternehmen in schwierigen Situationen. Wir überprüfen Verbindlichkeiten, arbeiten mit den Liquidationswerten, ermitteln bei der rechnerischen Überschuldungsprüfung Fortführungswerte und erstellen Fortbestehensprognosen. Wir tun dies vor allem zum Schutz der Geschäftsleitung unserer Mandanten. Damit sie rechtzeitig reagieren und persönliche Haftungsthemen vermeiden können.