Aufklärung über Haftungsthemen

Haftungstatbestände ergeben sich für Unternehmer und Geschäftsführer in einer Vielzahl von Fällen. In der Unternehmenskrise oder bei Insolvenz können Banken einen Unternehmer und seinen Ehe- bzw. Lebenspartner zu Grundschulden oder Bürgschaften in Anspruch nehmen. Insolvenzverwalter können bei Gesellschaftern die Nachzahlung von Stammkapital oder Eigenkapitalersatz geltend machen. Auch für angestellte Geschäftsführer bestehen in der Unternehmenskrise eine Reihe von Haftungsrisiken.

Wir von Otto & Kollegen klären mit Ihnen, wie und wann welche Themen auf Sie in der Unternehmenskrise zukommen können und leiten daraus Handlungsempfehlungen für Sie ab.