
Lohnabrechnung nach Maß
Zur Lohnabrechnung ist jeder Arbeitgeber nach § 108 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet. Diese umfasst eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts in nachvollziehbarer Textform. Dabei muss der Unternehmer zumindest die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, Art und Höhe der Zuschläge und sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge sowie Abschlagszahlungen und Vorschüsse angeben.
Wir von Otto & Kollegen übernehmen Ihre komplette Lohnabrechnung nach Maß. Unsere Dienstleitungen zur Lohnabrechnung richten Sie nach der Größe Ihres Unternehmens und nach Ihren Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!