Bekanntmachungspflicht

Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle offenlegungspflichtigen Unternehmen ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einreichen. Dieses „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) wird nach EU-Vorgaben auch in Deutschland umgesetzt. Seitdem sind Unternehmen verpflichtet, den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger - ab 2010 nur noch elektronisch – einzureichen, bei Verzug Ordnungsgelder zwischen 5.000 bis 25.000 Euro zu begleichen und den Jahresabschluss im Internet zu veröffentlichen.

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