
Jahresabschlussarbeiten
Unternehmer müssen einen Jahresabschluss vorweisen. Laufende Bilanzen werden zum Jahresende erstellt. Börsennotierte Unternehmen sind zusätzlich verpflichtet, Zwischenbilanzen vorzulegen. Bei der Bilanzierung hat der Kaufmann unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen: Einerseits muss er mit dem Jahresabschluss handels- und steuerrechtliche Vorschriften beachten. Andererseits möchte er die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bilanzpolitisch gestalten. Große und mittelgroße Unternehmen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, sich einer Jahresabschlussprüfung zu unterziehen, die von einem externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchgeführt wird.
Wir von Otto & Kollegen unterstützen Sie mit unseren vielfältigen Services zum Thema Jahresabschluss und Bilanzen. Wir erstellen Jahresabschlüsse und Bilanzen für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften. Auf Wunsch erledigen wir alle anfallenden Vorarbeiten, überprüfen Ihre Abschlusserstellung und führen eine freiwillige Jahresabschlussprüfung durch.
Unsere Leistungen für Sie:
- Jahresabschlussarbeiten
- Jahresabschlusserstellung
- Erstellung von Überschussrechnungen
- Unterstützung bei der Vorbereitung von gesetzlichen Pflichtprüfungen
- Durchführung von freiwilligen Prüfungen mit Berichterstattung
- Berichtsanalyse.