Steuertermine im Februar 2012

10.02. Steuern und (Vor-)Anmeldungen 

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Januar 2012 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für Januar 2012, bei vorliegender Fristverlängerung für Dezember 2011 und bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung für das 4. Quartal 2011.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

15.02. Steuern und Abgaben

Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 1. Quartal 2012.

Grundsteuer: Die Zahlung für das 1. Quartal 2012 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 20. Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

23.02. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Februar bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 27. Februar müssen die Februarbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

27.02. Zusammenfassende Meldungen

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum Januar 2012.

Steuertermine im Januar 2012

10.01. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Dezember 2011 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für Dezember 2011, bei vorliegender Fristverlängerung für November 2011 und bei Quartalszahlern für das 4. Quartal 2011.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Januar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

25.01. Sozialversicherungsbeiträge und Zusammenfassende Meldungen

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Januar bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 27. Januar müssen die Januarbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum Dezember 2011 und bei Abgabe im Kalendervierteljahr für das 4. Quartal 2011.

Steuertermine im Dezember 2011

12.12. Steuern und (Vor-)Anmeldungen 

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für November 2011 bei Monatszahlern. 

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für November 2011 und bei vorliegender Fristverlängerung für Oktober 2011.

Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Die Vorauszahlungen für das 4. Quartal 2011 sind fällig.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. Dezember. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen. 

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung. 

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt. 

23.12. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Dezember bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 28. Dezember müssen die Dezemberbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

27.12. Zusammenfassende Meldungen 

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum November 2011.

Steuertermine im November 2011

10.11. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Oktober 2011 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für Oktober 2011, bei vorliegender Fristverlängerung für September 2011 und bei Quartalszahlern mit vorliegender Fristverlängerung für das 3. Quartal 2011.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. November. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

15.11. Steuern und Abgaben

Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 4. Quartal 2011.

Grundsteuer: Die Zahlung für das 4. Quartal 2011 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 18. November. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

24.11. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für November bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 28. November müssen die Novemberbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

25.11. Zusammenfassende Meldungen

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum Oktober 2011.

Steuertermine im Oktober 2011

10.10. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für September 2011 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für September 2011 , bei vorliegender Fristverlängerung für August 2011 und bei Quartalszahlern für das 3. Quartal 2011.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Oktober. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

25.10. Sozialversicherungsbeiträge und Zusammenfassende Meldungen

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Oktober bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 27. Oktober müssen die Oktoberbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum September 2011 und bei Abgabe im Kalendervierteljahr für das 3. Quartal 2011.

Steuertermine im September 2011

12.09. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für August 2011 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für August 2011 und bei vorliegender Fristverlängerung für Juli 2011.

Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Die Vorauszahlungen für das 3. Quartal 2011 sind fällig.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. September. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

26.09. Sozialversicherungsbeiträge und Zusammenfassende Meldungen

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für September bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 28. September müssen die Septemberbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum August 2011.

Steuertermine im August 2011

10.08. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Juli 2011 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für Juli 2011, bei vorliegender Fristverlängerung für Juni 2011 und bei Quartalszahlern mit vorliegender Fristverlängerung für das 2. Quartal 2011 bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. August. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

15.08. Steuern und Abgaben

Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 3. Quartal 2011.

Grundsteuer: Die Zahlung für das 3. Quartal 2011 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 18. August. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

25.08. Sozialversicherungsbeiträge und Zusammenfassende Meldungen

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für August bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 29. August müssen die Augustbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum Juli 2011.

Steuertermine im Juli 2011

11.07. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Juni 2011 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für Juni 2011, bei vorliegender Fristverlängerung für Mai 2011 und bei Quartalszahlern für das 2. Quartal 2011.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. Juli. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

25.07. Sozialversicherungsbeiträge und Zusammenfassende Meldungen

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Juli bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 27. Juli müssen die Julibeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum Juni 2011 und bei Abgabe im Kalendervierteljahr für das 2. Quartal 2011.

Steuertermine im Juni 2011

10.06. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Mai 2011 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für Mai 2011 und bei vorliegender Fristverlängerung für April 2011.

Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Die Vorauszahlungen für das 2. Quartal 2011 sind fällig.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. Juni. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

24.06. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Juni bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 28. Juni müssen die Junibeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

27.06. Zusammenfassende Meldungen

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum Mai 2011.

Steuertermine im Mai 2011

10.05. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für April 2011 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für April 2011, bei vorliegender Fristverlängerung für März 2011 und bei Quartalszahlern mit vorliegender Fristverlängerung für das 1. Quartal 2011.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

16.05. Steuern und Abgaben

Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 2. Quartal 2011.

Grundsteuer: Die Zahlung für das 2. Quartal 2011 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 19. Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

25.05. Sozialversicherungsbeiträge und Zusammenfassende Meldung

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Mai bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 27. Mai müssen die Maibeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum April 2011.

Steuertermine im April 2011

11.04. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2011 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für März 2011, bei vorliegender Fristverlängerung für Februar 2011 und bei Quartalszahlern für das 1. Quartal 2011.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

21.04. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für April bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 27. April müssen die Aprilbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

26.04. Zusammenfassende Meldungen

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum März 2011 und bei Abgabe im Kalendervierteljahr für das 1. Quartal 2011.

Steuertermine im März 2011

10.03. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Februar 2011 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für Februar 2011 und bei vorliegender Fristverlängerung für Januar 2011.

Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Die Vorauszahlungen für das 1. Quartal 2011 sind fällig.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. März. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

25.03. Sozialversicherungsbeiträge und Zusammenfassende Meldungen

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für März bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 29. März müssen die Märzbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum Februar 2011.

Steuertermine im Februar 2011

10.02. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Januar 2011 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für Januar 2011, bei vorliegender Fristverlängerung für Dezember 2010 und bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung für das 4. Quartal 2010.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

15.02. Steuern und Abgaben

Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 1. Quartal 2011.

Grundsteuer: Die Zahlung für das 1. Quartal 2011 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 18. Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

22.02. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Februar bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 24. Februar müssen die Februarbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

25.02. Zusammenfassende Meldungen

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum Januar 2011.

Steuertermine im Januar 2011

10.01. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Dezember 2010 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung bei Monatszahlern für Dezember 2010, bei vorliegender Fristverlängerung für November 2010 und bei Quartalszahlern für das 4. Quartal 2010.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Januar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

25.01. Sozialversicherungsbeiträge und Zusammenfassende Meldungen

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Januar bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 27. Januar müssen die Januarbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Zusammenfassende Meldung: bei monatlicher Abgabe für den Meldezeitraum Dezember 2010 und bei Abgabe im Kalendervierteljahr für das 4. Quartal 2010.

Steuertermine im Dezember 2010

10.12. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für November 2010 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für November 2010 bei Monatszahlern

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Dezember. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

23.12. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Dezember bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 28. Dezember müssen die Dezemberbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Steuertermine im November 2010

10.11. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Oktober 2010 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Oktober 2010 bei Monatszahlern und für das 3. Quartal 2010 bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. November. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

15.11. Steuern und Abgaben

Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 4. Quartal 2010.

Grundsteuer: Die Zahlung für das 4. Quartal 2010 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 18. November. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen seit 2007 drei Tage früher eingehen.

24.11. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für November bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 26. November müssen die Novemberbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Steuertermine im Oktober 2010

11.10. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für September 2010 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für September 2010 bei Monatszahlern und Zusammenfassende Meldung für das 3. Quartal 2010

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. Oktober. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

25.10. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Oktober bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 27. Oktober müssen die Oktoberbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Steuertermine im September 2010

10.09. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für August 2010 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für August 2010 bei Monatszahlern

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. September. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

24.09. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für September bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 28. September müssen die Septemberbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Steuertermine im August 2010

10.08. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Juli 2010 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Juli 2010 bei Monatszahlern und für das 2. Quartal 2010 bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. August. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

16.08. Steuern und Abgaben

Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 3. Quartal 2010.

Grundsteuer: Die Zahlung für das 3. Quartal 2010 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 19. August. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen seit 2007 drei Tage früher eingehen.

25.08. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für August bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 27. August müssen die Augustbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Steuertermine im Juli 2010

12.07. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Juni 2010 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Juni 2010 bei Monatszahlern und Zusammenfassende Meldung für das 2. Quartal 2010

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. Juli. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

26.07. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Juli bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 28. Juli müssen die Julibeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Steuertermine im Juni 2010

10.06. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Mai 2010 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Mai 2010 bei Monatszahlern

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. Juni. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

24.06. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Juni bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 28. Juni müssen die Junibeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Steuertermine im Mai 2010

10.05. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für April 2010 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für April 2010 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2010 bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

17.05. Steuern und Abgaben

Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 2. Quartal 2010.

Grundsteuer: Die Zahlung für das 2. Quartal 2010 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 20. Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen seit 2007 drei Tage früher eingehen.

25.05. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Mai bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 27. Mai müssen die Maibeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Steuertermine im April 2010

12.04. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2010 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2010 bei Monatszahlern und Zusammenfassende Meldung für das 1. Quartal 2010

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

26.04. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für April bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 28. April müssen die Aprilbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Steuertermine im März 2010

10.03. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Februar 2010 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Februar 2010 bei Monatszahlern

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. März. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

25.03. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für März bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 29. März müssen die Märzbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Steuertermine im Februar 2010

10.02. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Januar 2010 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Januar 2010 bei Monatszahlern und für das 4. Quartal 2009 bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

15.02. Steuern und Abgaben

Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 1. Quartal 2010.

Grundsteuer: Die Zahlung für das 1. Quartal 2010 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 18. Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen seit 2007 drei Tage früher eingehen.

22.02. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Februar bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 24. Februar müssen die Februarbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Steuertermine im Januar 2010

11.01. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Dezember 2009 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Dezember 2009 bei Monatszahlern und Zusammenfassende Meldung für das 4. Quartal 2009

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. Januar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

25.01. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Januar bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 27. Januar müssen die Januarbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

Steuertermine im Dezember 2009

10.12. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für November 2009 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für November 2009 bei Monatszahlern.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 14. Dezember. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

23.12. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für Dezember bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 29. Dezember müssen die Dezemberbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein. 

Steuertermine im November 2009

10.11. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Oktober 2009 bei Monatszahlern.

Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Oktober 2009 bei Monatszahlern und für das 3. Quartal 2009 bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. November. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck. Schecks müssen ab 2007 drei Tage früher eingehen.

Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

16.11. Steuern und Abgaben

Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 4. Quartal 2009.

Grundsteuer: Die Zahlung für das 4. Quartal 2009 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 19. November. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen seit 2007 drei Tage früher eingehen.

24.11. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherungen: Heute Beitragsnachweis für November bei den Krankenversicherungen einreichen. Spätestens am 26. November müssen die Novemberbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.